Energiepreispauschale EPP

Zuschuss der Bundesregierung welcher über den Arbeitgeber ausgezahlt wird

Viele Fragen erreichen uns zu dem von der Bundesregierung angekündigten Energiepreispauschale (EPP).

Wir möchten in diesem Beitrag kurz und prägnant zum akutellen Stand informieren.

Die Bundesregierung hat im wesentlichen folgende Festlegungen erlassen:

- Die Energiepreispauschale beträgt einmalig 300,00 €

- Anspruch hat auch, wer nur Teilzeit oder einen Minijob hat

- Der Betrag wird durch den Arbeitgeber auszahlt, wer mehrere Arbeitsverhältnisse hat, erhält den Zuschuss nur einmalig, es zählt das Hauptbeschäftigungsverhältnis

- Der Betrag wird mit der Lohnrechnung für September 2022 ausgezahlt

- Der Betrag ist voll Steuerpflichtig, es werden also Lohnsteuer, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung bei der Auszahlung abgezogen

- Stichtag ist der 01.09.2022, wer zu diesem Tag bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, erhält den Zuschuss

- Nicht anspruchsberechtigt sind leider Mitarbeiter:innen die Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben

Für weitere Fragen beachten Sie bitte auch die Hinweise des Bundesfinanzministerium, diese finden Sie unter folgendem Link:

Bundesfinanzministerium - FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“